Einheitspatent - Europäisches Patentamt

Tailorpatent european
Die Rolle des Europäischen Patentamts

Das europäische Patentamt (EPA) wird entscheidend am Erfolg des Einheitspatents beteiligt sein und im Rahmen seiner Tätigkeiten den teilnehmenden Staaten und auch den Anmeldern folgende zentrale Dienstleistungen anbieten:

  • Entgegennahme und Prüfung von Anträgen auf einheitliche Wirkung
  • Registrierung der einheitlichen Wirkung
  • Veröffentlichung der Übersetzungen während des Übergangszeitraums
  • Erstellung und Verwaltung eines "Registers für den einheitlichen Patentschutz"– mit Einträgen zu Rechtsübergängen und -übertragungen sowie Erlöschen, Lizenzierung, Beschränkung oder Widerruf von einheitlichen Patenten
  • Erhebung der Jahresgebühren für einheitliche Patente
  • Verteilung eines Teils der Jahresgebühren an die teilnehmenden Mitgliedstaaten
  • Verwaltung eines Kompensationssystems mit Erstattung der Übersetzungskosten (bis zu einem Höchstbetrag) an bestimmte Patentanmelder, die Anmeldungen in einer anderen EU-Amtssprache als Deutsch, Englisch oder Französisch einreichen

Diese Zentralisierung von patentamtlichen Dienstleistungen wird die Effizienz des europäischen Patentsystems stärken, die Kosten für den Patentschutz positiv beeinflussen und folglich den Binnenmarkt international konkurrenzfähiger machen. 

 

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