Einheitspatent - Vorteile

Tailorpatent european
Vorteile des Einheitspatents!

Bei der Schaffung des Einheitspatents verfolgte der Gesetzgeber zwei übergeordnete Ziele. Einerseits sollte ein einfacher, kostengünstiger und rechtssicherer Zugang zum europäischen Patentsystem geschaffen werden. Andererseits sollte die Möglichkeit der Durchsetzung und Verteidigung von Patenten durch ein einziges Gericht sichergestellt werden.

Die nunmehr vorliegende Patentlösung für Europa wird in der Praxis einige Vorteilen mit sich bringen:

  • Einmal durch die zentrale Erteilungsbehörde, das europäische Patentamt, erteilt, entfaltet das Einheitspatent seine Wirkung in allen teilnehmenden Staaten.
  • Die Erfordernisse der Übersetzung für ein erteiltes Einheitspatent sind entschärft, folglich auch die Kosten geringer. Aus dem Wegfall der, für die konventionelle Validierung eines europäischen Patents notwendigen Übersetzungen, ergibt sich ein erhebliches Einsparungspotenzial. Die Ersparnis betrifft nämlich nicht nur die reinen Übersetzungskosten, sondern auch weitere Kosten, wie etwa die in der Mehrzahl der Staaten bestehenden Kosten für eine vorgeschriebene Vertretung durch einen nationalen Vertreter oder die Gebühren für die Einreichung beim nationalen Patentamt.
  • Während einer Übergangszeit von mindestens 6 und höchstens 12 Jahren muss in jedem Fall eine komplette Übersetzung des erteilten Einheitspatents bereitgestellt werden. Ist die Verfahrenssprache Deutsch oder Französisch, so ist die Übersetzung in Englisch einzureichen, ist die Verfahrenssprache Englisch, so kann die Übersetzung in jeder anderen Amtssprache der EU eingereicht werden.
  • Die Administration erteilter Einheitspatente ist durch den Wegfall der konventionellen Validierungserfordernisse erheblich erleichtert, folglich die Kosten reduziert.
  • Die Aufrechterhaltung von Einheitspatenten wird sich vereinfachen, da die nötigen Jahresgebühren zentral vom europäischen Patentamt eingehoben werden.
  • In Streitigkeiten ist ein dezentrales Gericht erster Instanz bestehend aus einer Zentralkammer in Paris sowie lokalen und regionalen Kammern in den Vertragsstaaten zuständig, dessen Entscheidungen Wirkung für das Territorium aller teilnehmenden Staaten entfalten. Das Berufungsgericht wird seinen Sitz in Luxemburg haben.
  • Nichtigkeitsklagen gegen ein Einheitspatent werden von der Lokal-, Regionalkammer oder der Zentralkammer behandelt.

 

Ich bin überzeugt, dass die Umsetzung des Einheitspatents für meine Klienten einen wesentlichen Effizienz- und Kostenvorteil bringt!

 

Lesen Sie mehr darüber, welche Rolle das Europäische Patentamt beim neuen Patentsystem spielen wird: Rolle des EPA

 

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