Patentschutz auf europäischer Ebene!
Das derzeitige europäische Patentsystem ermöglicht es, eine Erfindung mit einem zentral durch das Europäische Patentamt erteilten Patent in einer Vielzahl von Staaten zu schützen.
Gegenwärtig stehen folgende Vertragsstaaten zum Europäischen Patentübereinkommen zur Verfügung:
Albanien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern.
Auf Antrag kann der Patentschutz auch die Erstreckungsstaaten Bosnien und Herzegowina sowie Montenegro einbeziehen.
Der territoriale Schutzbereich eines europäischen Patents kann somit mehr Staaten umfassen, als der Europäischen Union angehören.
Die wesentlichen Schritte des europäischen Patenterteilungsverfahrens sind:
- Einreichung einer Patentanmeldung
Um einen effizienten, zielführenden und zufriedenstellenden Ablauf des europäischen Patenterteilungsverfahrens zu gewährleisten, ist eine sachkundige Ausarbeitung der Patentanmeldung durch einen spezialisierten European Patent Attorney zu empfehlen.
Das europäische Patentamt prüft die eingereichte Patentanmeldung in Bezug auf formale Erfordernisse. Soweit vom europäischen Patentamt keine Mängel an der eingereichten Patentanmeldung beanstandet werden, ist in dieser Phase vom Anmelder üblicherweise keine Mitwirkung erforderlich.
- Recherche zum Stand der Technik
Das europäische Patentamt recherchiert den für die angemeldete Erfindung relevanten Stand der Technik und erstellt einen Recherchenbericht. Der Recherchenbericht bildet die Grundlage für die Entscheidung, ob die Patentanmeldung weiterverfolgt werden soll. Die Auswertung des Recherchenberichts wird üblicherweise von dem mit der Erfindung vertrauten European Patent Attorney durchgeführt, was dem Anmelder / Erfinder die richtige Interpretation des Recherchenberichts erleichtert.
- Veröffentlichung der Patentanmeldung
Die Veröffentlichung der Patenanmeldung erfolgt regulär nach Ablauf einer Frist von 18 Monaten ab dem Prioritätsdatum. Von diesem Zeitpunkt an kann jeder in die Patentanmeldung Einsicht nehmen.
- Prüfungsverfahren
In dieser Phase wird der Anmelder oder sein Vertreter vom Prüfer des europäischen Patentamts kontaktiert und eingeladen zu den im Recherchenbericht oder einem Prüfungsbericht angeführten Mängeln Stellung zu nehmen und / oder die angeführten Mängel zu beseitigen. Die entsprechenden Schriftsätze sowie zielführende Argumente und / oder Änderungen an der Patentanmeldung werden üblicherweise vom mit der Erfindung vertrauten European Patent Attorney in Abstimmung mit dem Anmelder bzw. Erfinder erarbeitet und beim europäischen Patentamt eingereicht. Soweit die Patentanmeldung nach einer ersten Erwiderung auf den Prüfungsbescheid noch nicht erteilungsfähig ist, kann mit einem weiteren schriftlichen Prüfungsbescheid und / oder mit einer mündlichen Verhandlung in der Sache gerechnet werden. Mit Abschluss des Prüfungsverfahren wird die Patentanmeldung zurückgewiesen oder ein Patent erteilt.
- Staatenauswahl.
Nach Erteilung des europäischen Patentes sind die Staaten auszuwählen, für die das erteilte europäische Patent seine Wirkung entfalten soll. In Abhängigkeit von nationalen Anforderungen kann die Einreichung von Übersetzungen, die Bestellung eines nationalen Vertreters des Anmelders bzw. Erfinders oder auch die Zahlung nationaler Gebühren nötig sein. Die dafür erforderliche Logistik und das nötige Knowhow werden Ihnen gerne von Ihrem European Patent Attorney bereitgestellt.
- Aufrechterhaltungsgebühren.
Während der Anhängigkeit vor dem europäischen Patentamt ist die jeweils fällige Jahresgebühr direkt an das europäische Patentamt zu entrichten. Nach der Erteilung sind für die ausgewählten Staaten, in denen das erteilte europäische Patent seine Wirkung entfalten soll, die Jahresgebühren gemäß den zutreffenden nationalen Erfordernissen an die jeweiligen nationalen Ämter zu entrichten. Auch dafür stellt Ihnen Ihr European Patent Attorney das nötige Knowhow sowie die erforderliche Logistik bereit.
Was spricht nun für das europäische Patenterteilungsverfahren?
Grundsätzlich könnte ein Erfinder / Anmelder seine Erfindung auch bei diversen nationalen Ämtern anmelden. Er müsste dann allerdings in allen diesen Saaten separate Verfahren vor den nationalen Behörden mit nationalen Gegebenheiten führen und eine entsprechende Anzahl von nationalen Anwälten beschäftigen, was einen erheblichen Kostenfaktor bilden würde. Auch können die lokalen Gegebenheiten zu einem unterschiedlichen Schutzbereich der in den verschiedenen Staaten national erteilten Patente führen.
Im Unterscheid zu diesen Nachteilen bietet das europäische Patenterteilungsverfahren ein kompaktes, homogenes und kostengünstigeres System zur Erlangung des Patentschutzes in den verschiedenen Vertragsstaaten an. Die entscheidenden Vorteile können wie folgt zusammengefasst werden:
- Das gesamte Verfahren wird vor einer einzigen Behörde, dem Europäischen Patentamt, abgewickelt.
- Das gesamte Verfahren wird von einem einzigen European Patent Attorney betreut.
- Der Anmelder kann zwischen den gleichwertigen Verfahrenssprachen Deutsch, Englisch oder Französisch wählen.
- Eine europäische Patentanmeldung wird vom europäischen Patentamt dahingehend geprüft, ob die Patentanmeldung und die Erfindung, die sie zum Gegenstand hat, den Erfordernissen des Europäischen Patentübereinkommens genügt. Das erteilte europäische Patent hat für alle benannten Vertragsstaaten üblicherweise eine einheitliche Fassung mit einheitlichem Schutzbereich.
- Die zuvor erwähnten Erfordernisse kommen nicht nur bei der Erteilung, sondern auch bei der Beurteilung der Gültigkeit des europäischen Patents durch nationale Gerichte zur Anwendung. Somit ist ein hoher Grad an Rechtssicherheit auch auf nationaler Ebene gegeben, wo für das europäische Patent die Durchsetzung zu erfolgen hat.
- Die Gebühren des europäischen Patentamts sind entsprechend den jeweiligen Verfahrensabschnitten gestaffelt und ihre Zahlung kann von den Ergebnissen der aktuellen Verfahrensphase abhängig gemacht werden.
- Die durchschnittliche Dauer eines europäischen Patenterteilungsverfahrens beträgt drei bis fünf Jahre. Die Verfahren kann auf Antrag beschleunigt werden.
Das europäische Patensystem hat also klare Vorteile für den Anwender gegenüber den nationalen Patentsystemen. Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen und sichern Sie sich Ihren wirtschaftlichen Vorsprung durch eine zeitgemäße und effiziente Patent-Anmeldestrategie!
Die Kanzlei TailorPatent hilft Ihnen gerne, Ihre Erfindungen mit europäischen Patentanmeldungen und Patenten optimal zu schützen. Gerne können wir bei einem persönlichen Termin die für Sie erfolgversprechenden Maßnahmen definieren - Ihr Michael Schneider.
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