Internationales Patentsystem

Tailorpatent european

Eine Patentanmeldung mit internationalem Potential! 

Sie haben eine Erfindung gemacht und möchten diese in unterschiedlichen Ländern, insbesondere auch außerhalb von Europa schützen. Wie werden Sie vorgehen?

Grundsätzlich könnten Sie diese Aufgabe durch eine Anzahl von nationalen Patentanmeldungen lösen. Diese Vorgehensweise bringt jedoch eine logistische und finanzielle Herausforderung für jeden Anmelder mit sich. Sie müssten nämlich entweder alle Patentanmeldungen in den verschiedenen Ländern zum selben Datum einreichen oder mit der Einreichung einer einzigen Patentanmeldung in einem Land starten und innerhalb von zwölf Monaten in den anderen Staaten die Priorität der ersten Patentanmeldung beanspruchende Nachanmeldungen einreichen.

Außerdem müssten Sie für jeden Staat die individuellen, rechtlichen Rahmenbedingungen einhalten, die grob zusammengefasst sind:

  • Beauftragung eines nationalen Patenanwalts als ihr Vertreter vor der nationalen Behörde
  • eine Übersetzung der Patentanmeldung in die nationale Verfahrenssprache
  • ein Prioritätsbeleg pro Nachanmeldung im Fall der Nachanmeldungen
  • Zahlung der jeweiligen nationalen Gebühren
  • Beachtung der individuellen nationalen Formalerfordernisse

Jeder dieser Punkte stellt einen Kostentreiber dar. Die jeweiligen zu erwartenden Kosten sind bei der Vielzahl unterschiedlicher nationaler Gegebenheiten nur schwer abschätzbar und in Summe relativ hoch.

Im Unterschied dazu ermöglicht Ihnen die internationale Patentanmeldung einen Patentschutz für Ihre Erfindung in mehr als 140 Ländern mit einer einzigen Patentanmeldung zu beantragen. Mit der internationalen Patentanmeldung können Sie sich in der internationalen Phase bis zu 30 Monate Zeit lassen, um nationale oder regionale Phasen vor den jeweiligen Patentämtern zu starten. Erst in diesen Phasen erfolgt eine Prüfung mit Aussicht auf eine Erteilung eines Patents.

Die wesentlichen Schritte des internationalen Verfahrens sind:

  • Einreichung einer Patentanmeldung
    Um einen effizienten, zielführenden und zufriedenstellenden Einstieg in das internationale Patentsystem zu schaffen, ist eine sachkundige Ausarbeitung der Patentanmeldung durch einen spezialisierten Anwalt zu empfehlen.
    Das für Ihre internationale Patentanmeldung zuständige Empfangsbüro prüft die eingereichte Patentanmeldung in Bezug auf formale Erfordernisse. Soweit vom Empfangsbüro keine Mängel an der eingereichten Patentanmeldung beanstandet werden, ist in dieser Phase vom Anmelder üblicherweise keine Mitwirkung erforderlich.
     
  • Recherche zum Stand der Technik
    Die internationale Recherchenbehörde recherchiert den für die angemeldete Erfindung relevanten Stand der Technik und erstellt einen Recherchenbericht. Der Recherchenbericht bildet die Grundlage für die Entscheidung, ob die Patentanmeldung weiterverfolgt werden soll. Die Auswertung des Recherchenberichts wird üblicherweise von dem mit der Erfindung vertrauten Anwalt durchgeführt, was dem Anmelder / Erfinder die richtige Interpretation des Recherchenberichts erleichtert.
     
  • Internationale Veröffentlichung der Patentanmeldung
    Die Veröffentlichung der Patenanmeldung erfolgt regulär nach Ablauf einer Frist von 18 Monaten ab dem Prioritätsdatum. Von diesem Zeitpunkt an kann jeder in die Patentanmeldung Einsicht nehmen. Sie ist somit Stand der Technik und die dort beschriebene Erfindung kann somit von keinem Dritten mehr durch ein Patent geschützt werden.
     
  • Internationale vorläufige Prüfung
    Die internationale vorläufige Prüfung ist optional und ihr Ergebnis nicht bindend. Sie wird auf Antrag des Anmelders durchgeführt und bezieht sich meist auf eine durch die internationale Recherche bedingte Änderung der Patentanmeldung.
     
  • Einleitung nationale / regionale Phase
    Vor Ablauf der internationalen Phase müssen bei den nationalen bzw. regionalen Patentbehörden Anträge zur Einleitung der jeweiligen nationalen bzw. regionalen Phase gestellt werden. Mit diesen nationalen oder regionalen Patentanmeldungen können Sie nun fokussiert in Ihren relevanten Zielmärkten Patentschutz beantragen.

Die sich aus dieser kompakten Art des internationalen Verfahrens ergebenden Vorteile für die Nutzer des internationalen Patensystems lassen sich wie folgt charakterisieren:

  • Der Anmelder hat in Summe ca. 30 Monate Zeit, um über die weitere Vorgehensweise in Bezug auf die internationale Patentanmeldung zu entscheiden. Das sind jedenfalls 18 Monate mehr, als dies bei einer anderen Verfahrensführung der Fall ist.
  • Die erwähnten kostentreibenden Faktoren der nationalen bzw. regionalen Verfahrensführung werden ebenfalls um besagte ca. 30 Monate in die Zukunft verschoben. Dies erleichtert einerseits die fokussierte Auswahl der Zielmärkte und bietet andererseits auch mehr Zeit für die Bereitstellung der nötigen Ressourcen.
  • In der internationalen Phase wird Ihre Patentanmeldung von einem einzigen Anwalt Ihres Vertrauens betreut. Somit sind die Kosten gut planbar.
  • Die relativ lange Verweilzeit in der internationalen Phase kann vom Anmelder sowohl in ökonomischer als auch patenrechtlicher Hinsicht genutzt werden, um Risiken und Chancen abzuwägen, Szenarien durchzudenken, sowie Potenziale der Erfindung auszuloten und letztendlich die optimalen wirtschaftlichen Entscheidungen zu treffen.

Aus diesen Gründen nutzen die weltweit größten Unternehmen, Forschungsinstitute und Universitäten das internationale Verfahren sehr intensiv.

Aber auch Ihnen steht dieser Weg offen! Nützen daher auch Sie die offensichtlichen Vorteile des internationalen Verfahrens für den Patentschutz Ihrer Erfindungen und ermöglichen Sie der Erfindung ihr internationales Potenzial zu entfalten!

Die Kanzlei TailorPatent hilft Ihnen gerne, Ihre Erfindungen mit internationalen Patentanmeldungen zum Schutz anzumelden. Gerne können wir bei einem persönlichen Termin die für Sie erfolgversprechenden Maßnahmen definieren - Ihr Michael Schneider.

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