Dienstleistungen - Forschungsprämie

Forschungsprämie

14% F&E-Aufwand retour

Holen Sie sich Ihr Geld zurück!

Österreichische Unternehmen, die Forschung und Entwicklung betreiben, werden vom Staat finanziell unterstützt. Sie können für ihre bereits geleisteten Aufwendungen für Forschung und experimentelle Entwicklung im Nachhinein eine Forschungsprämie beim Finanzamt geltend machen.

Ab 1.1.2018 können diese Unternehmen 14% Ihrer förderwürdigen Aufwendungen auf Ihr steuerliches Abgabenkonto gutgeschrieben bekommen. Unabhängig davon, ob sie Gewinne schreiben oder ob ihre Forschungstätigkeit erfolgreich war!

Gefördert werden

  • Neuentwicklungen wie Prototypen oder Pilotanlagen
  • Neu- und Weiterentwicklungen von Produkten
  • Neu- und Weiterentwicklungen von Verfahren
  • Experimentelle Entwicklung
  • Auch fehlgeschlagene Forschung und Entwicklung

Dies gilt für in Österreich steuerpflichtige Unternehmen, die F&E Leistungen im Inland durchführen oder Forschungsaufträge an im EWR ansässige Dritte vergeben.

Die Forschungsprämie liegt üblicherweise in der Größenordnung von einigen tausend Euro bis ca. € 50.000,--. Bei forschungsintensiven Aktivitäten kann die Forschungsprämie auch schon einige € 100.000,-- betragen, und zwar jährlich!

Gemeinsam mit unserem Steuerberatungs-Partner, der KPS, helfen wir Ihnen in drei einfachen Schritten, dass auch Sie Ihre Forschungsprämie lukrieren.

  1. Workshop: Wir identifizieren und selektieren Ihre förderwürdigen Projekte.
  2. Analyse: Wir sichten und überarbeiten Ihre technische und kaufmännische Dokumentation.
  3. Einreichung: Wir formulieren den Projektantrag und beantragen die Forschungsprämie bei Ihrem Finanzamt.

Mehr Details können Sie auch unserem Folder entnehmen (Datei Download).

Die Zuerkennung der Forschungsprämie setzt eine positive Begutachtung der technischen Beschreibung Ihres Projekts durch die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) voraus. Für diese Projektbeschreibungen an die FFG sind technisches Know-how und viel Erfahrung gefragt.

Neben einer gut formulierten technischen Beschreibung im Förderantrag geht es auch darum, die Bemessungsgrundlage zu optimieren, und so die maximal mögliche Forschungsprämie zu lukrieren. Dabei hilft die Expertise von KPS als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

Diese einzigartige Kombination aus steuerlicher und technischer Expertise durch die Kooperation von KPS und TailorPatent sichert den maximalen Nutzen für Sie!

Holen Sie sich mit der Forschungsprämie Ihr Geld zurück! Wir helfen Ihnen dabei!

 

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